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Rückfall in alte Zeiten: Niederösterreich erlaubt Jagd auf Mäusebussard und Habicht
Weil Greifvögel auch andere gefährdete Tierarten in ihrem Beutesprektrum haben, fällt der niederöstereichische Gesetzgeber wieder in vergangene Zeiten zurück. Denn aus diesem fadenscheinigen Grund, hat die Regierung von Niederöstereich die ‘Beutegreiferverordnung’ auf den Weg gebracht.
Diese erlaubt den niederösterreichischen Jägern den Abschuss von 1250 Greifvögeln in den nächsten fünf Jahren. Innerhalb dieses Fünf-Jahres-Planes dürfen 1000 Mäusebussarde und 250 Habichte geschossen werden. Alleine bis 31. Januar diesen Jahres dürfen 200 Bussarde und 50 Habichte zur Strecke gebracht werden.
Dass sich die lokale ‘Verordnung’ nicht ganz mit einigen EU-Verordnungen vertragen dürfte stört den Gesetzgeber dabei offensichtlich recht wenig. Sowohl Mäusebussard als auch Habicht sind im Washingtoner Artenschutzübereinkommen als ‘selten’ eingestuft (Anhang II), in der EU Umsetzung dieses völkerrechtlichen Vertrages, der EU-Verordnung 338/97, sind diese beiden Arten sogar im Anhang A als ‘bedrohte Art’ geführt.
Würden sich unsere Nachbarn einmal die Mühe machen und weiter schauen, würde man wohl sehr schnell feststellen, dass nicht die Greifvögel die ‘Bösen’ sind, sondern der Mensch selbst. Denn die meisten der Arten, welche die Regierung hier schützen will, werden durch Verlust von Lebensraum und Biotopen gefährdet.
Die Handlungsweise, welche unsere Nachbarn hier zeigen, erinnert leider an längst vergangene Zeiten, in welchen auch Adler, Luchs, Wolf und Bär erbarmungslos gejagt und ausgerottet wurden – aus Beuteneid damals. Das Vorgehen der Regierung ist meiner Meinung für den Naturschutz ein schwarzer Tag, weckt er doch nur wieder alte Feindbilder, welche wir in den letzen Jahren mühsam haben abbauen müssen.
Wer sich gegen diese Verordnung aussprechen möchte, kann dies online, durch Beteiligung an einer Online-Peitition des WWF Österreich tun: http://www.wwf.at/de/menu46/petitionen4/
